Sylvester

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Vermeiden von Verletzungen und Bränden

 

Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grand ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:

  1. Klasse I  => Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
  2. Klasse II =>Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P II)
  3. Klasse III => Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
  4. Klasse IV => Großfeuerwerk

Verwenden Sie nur legale Böller, sie sind zwar teurer, aber dafür auch weit sicherer. Aus dem Ausland mitbringen darf man nur gekennzeichnete Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2!

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.
  • Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung des Herstellers durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I , zum Beispiel Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des Feuerwerkskörpers in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
  • In der Silvesternacht sollten Sie sämtliche Lüftungsklappen und Fenster schließen. Für Büro- und Betriebsräume, Lager, Ställe, Schuppen, Garagen gilt das gleiche.
  • Die Mehrzahl der Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden. Feuerwerkskörper die in Treppenhäuser oder Wohnungen gezündet werden können einen Brand entfachen. Das entzünden von Feuerwerkskörper auf Balkonen kann ebenfalls häufig zu Bränden führen.
  • Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand, sondern legen Sie sie im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann mit „langem Arm“ an. Nach dem Anzünden sollten Sie einen ausreichendenden Sicherheitsabstand von 3 bis 4 Metern haben. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Feuerwerkskörper niemals auf Menschen werfen.
  • Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand., sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche. Die Flasche muss so aufgestellt werden, dass die Rakete nach dem zünden ungehindert aufsteigen kann. Raketen deren Stöcke bestätigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
  • Feuerwerksartikel der Klasse II niemals an Kinder und Jugendliche weitergeben. Kinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur im ausreichenden Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet werden.
  • Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst, oder verändern Sie niemals die Bestandsteile von bereits vorhandenen Feuerwerkskörper. Es können hierbei unvorhersehbare Gefahren entstehen.
  • Feuerwerkskörper sollten in der Silvesternacht in fest verschließbaren Taschen aufbewahrt werden. Nach der Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte der Vorratsbehälter sofort wieder fest verschlossen werden. Bewahren Sie niemals die Feuerwerkskörper Körpernah auf.
Sollte doch nicht alles so wie gewollt ablaufen => Unsere Telefonnummer 112 !

Hofeld-Mauschbach/Eisweiler/Roschberg/Furschweiler